Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GmbH-Geschäftsführer: das eine Mal Arbeitnehmer, das andere Mal nicht
Das Recht des GmbH-Geschäftsführers ist längst kein arbeitsrechtsfreier Raum mehr. Durch die Rechtsprechung der letzten Jahre sind insbesondere Fremdgeschäftsführer einer GmbH immer näher an den Status eines Arbeitnehmers herangerückt. Dies betrifft zum einen die Frage der Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern, zum anderen die Frage der Anwendung der verschiedenen Arbeitnehmerschutzgesetze.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Sozialversicherungspflicht bzw. -freiheit von GmbH-Geschäftsführern
[i]Umfang der Kapitalbeteiligung gibt den AusschlagDie Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers hängt entscheidend vom Umfang seiner Kapitalbeteiligung an der GmbH ab. Hierzu gilt im Ergebnis Folgendes:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Geschäftsführer (GF) der GmbH verfügt
über | Relevanz für
Sozialversicherungspflicht |
0 % Kapitalanteil (Fremdgeschäftsführer) | Sozialversicherungspflicht |
≤ 50 % Kapitalanteil
(Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer) | grds. Sozialversicherungspflicht; Ausnahme bei uneingeschränkter
Sperrminorität |
> 50 % Kapitalanteil
(Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer) | grds. Sozialversicherungsfreiheit; Ausnahme bei Bestehen
besonderer treuhänderischer Bindungen |