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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 14 | Erbschaft- und Schenkungsteuer: Nur ungünstige Steuerklasse III beim Erwerb vom biologischen Vater

Erbt ein Kind von seinem biologischen Vater, findet auf das Erbe nicht die für Kinder günstige Steuerklasse I Anwendung, sondern es wird nach der Steuerklasse III besteuert. Dies hat der BFH entschieden. In Klasse I fällt bei einem steuerpflichtigen Erwerb bis 75.000 € eine Steuer i. H. von 7 % an, in der Steuerklasse III sind dafür bereits 30 % Steuer zu zahlen. Besser kommen Kinder auch beim Freibetrag weg. Sie erhalten 400.000 €, bei Steuerklasse III sind es hingegen lediglich 20.000 €.

Nicht fehlen darf auch der Hinweis auf ein Urteil zur Erbschaft- und Schenkungsteuer . Der Bundesfinanzhof hat nämlich entschieden: Erbt ein Kind von seinem biologischen, aber nicht rechtlichen Vater, findet auf das Erbe nicht die für Kinder günstige Steuerklasse I Anwendung, sondern es wird nach der Steuerklasse III besteuert. Dasselbe gilt natürlich, wenn der biologische Vater seinem Kind zu Lebzeiten eine Schenkung macht.

Bei Kindern und Stiefkindern ist die Steuerklasse I anzuwenden. In dieser Klasse fällt bei einem steuerpflichtigen Erwerb bis 75.000 € eine Steuer i. H. von 7 % an. In der Steuerklasse III sind dafür bereits 30 % Steuer zu zahlen. Besser kommen...