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OLG Dresden 03.02.2020 4 W 918/19, NWB 18/2020 S. 1317

Beruf | Fehlende Ursächlichkeit einer Pflichtverletzung für einen Schaden

An einer haftungsausfüllenden Kausalität einer anwaltlichen Pflichtverletzung fehlt es, wenn hierdurch zwar das Prozessziel verfehlt worden ist, die Forderung aber wegen der Vermögenslosigkeit des in Anspruch Genommenen ohnehin nicht hätte durchgesetzt werden können.

Anmerkung:

Verliert ein Mandant infolge eines Anwaltsverschuldens eine Forderung, erleidet er hierdurch einen Schaden im Rechtssinne aber nur, [i]Müller, NWB 13/2019 S. 904wenn er bei – unterstellt – sachgerechtem Vorgehen seines Anwalts die Leistungen auch tatsächlich erhalten hätte. Trifft dies nicht zu, ist die verlorene Forderung für ihn wertlos – so auch im Streitfall, wo der Mandant seine Forderung aus einem Leasingvertrag gegenüber einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als seiner ursp...