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Gewerbesteuer | Zerlegungsmaßstab für den Gewerbesteuermessbetrag – Arbeitslöhne der Beschäftigten einer Betriebsstätte
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Für gewerbesteuerliche Zwecke ist auf den Betriebsstättenbegriff zurückzugreifen (ständige Rechtsprechung). (2) Eine Betriebsstätte i. S. von § 12 Satz 1 AO erfordert eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steuerpflichtige eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).