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Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Vorhandensein von Betriebsvorrichtungen
BFH verlangt genaue Analyse des Mietverhältnisses
[i]Zantopp, Immobilien: Besteuerung, Grundlagen, NWB QAAAE-56332 In einem Mietverhältnis, für das die Parteien die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen im Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen hatten, zahlte der Mieter am Ende doch für einzelne Betriebsvorrichtungen einen Teil der Gesamtmiete. Während Finanzamt und Finanzgericht die erweiterte Kürzung versagten, fordert der BFH eine detaillierte Analyse: Haben die Parteien wirklich Betriebsvorrichtungen durch Änderung des Mietvertrags in diesen einbezogen oder schlicht Fehler beim Vertragsvollzug gemacht? Zudem darf die Frage des wirtschaftlichen Eigentums nicht offenbleiben (, NWB HAAAH-46483).
I. Ausdrücklicher Ausschluss von Betriebsvorrichtungen im Mietvertrag
[i]Betriebsvorrichtungen kein MietgegenstandDie klagende GmbH (2004 durch Formwechsel aus einer KG hervorgegangen) erwarb mit Vertrag vom von einer Stadt ein Baugrundstück. Am selben Tag schloss sie mit einer AG einen notariell beurkundeten „Miet- und Ankaufsvertrag“. Darin verpflichtete sich die Klägerin, auf dem Grundstück ein Gebäude zu errichten und dieses für 20 Jahre an die AG zu vermieten. Die jährliche Miete sollte 7,072 % der Gesamtinvestitionskosten betragen und zugleich Mieterdarlehen sein. Nac...