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NWB EV 5/2020 S. 177

Investmentsteuer – Keine Auswirkung eines passiven steuerlichen Ausgleichspostens auf eine spätere TWA der Fondsbeteiligung (FG)

Die Bildung eines passiven steuerlichen Ausgleichspostens, der für von einem Investmentfonds mitgeteilte AfA-Beträge (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g, § 3 Abs. 3 Satz 2 InvStG 2004) gewinnmindernd gebildet worden war, steht einer späteren Teilwertabschreibung bezüglich der Fondsbeteiligung nicht entgegen.

Quelle: ,F, NWB VAAAH-46662