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BMF 24.04.2020 IV C 8 - S 2225/20/10003 :010, Kommentierte Nachricht BBK 10/2020 S. 457

Steuerrecht | Corona-Krise: BMF-Schreiben zur Teilerstattung der Steuervorauszahlungen für 2019

Das BMF führt einen sog. pauschalen Verlustrücktrag ein, der für Unternehmer und Vermieter, die von der Corona-Krise betroffen sind, eine Teilerstattung der Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2019 ermöglichen soll. Der pauschale Verlustrücktrag ist i. H. von 15 % der Einkünfte, die für die Vorauszahlungen 2019 zugrunde gelegt worden sind, möglich, so dass vereinfacht gesagt ca. 15 % der Vorauszahlungen für 2019 erstattet werden können, wenn für 2020 ein Verlust infolge der Corona-Krise erwartet wird.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Der Unternehmer bzw. Vermieter muss einen schriftlichen oder elektronischen Antrag stellen.

  • Der Unternehmer bzw. Vermieter muss von der Corona-Krise betroffen sein. Hierzu muss er versichern, dass er für 2020 einen nicht u...