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Online-Nachricht - Montag, 27.04.2020

Coronavirus | Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen (BMF)

Aufgrund der Corona-Krise erwarten viele Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für den VZ 2020 einen rücktragsfähigen Verlust (§ 10d Abs. 1 Satz 1 EStG). Von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffene Steuerpflichtige, die noch nicht für den VZ 2019 veranlagt worden sind, können in den zeitlichen Grenzen des § 37 Abs. 3 Satz 3 EStG grundsätzlich eine Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlungen für 2019 beantragen. Diese Anträge sollen auf der Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags aus 2020 für alle Beteiligten vereinfacht abgewickelt werden können. Die Möglichkeit, im Einzelfall unter Einreichung detaillierter Unterlagen einen höheren rücktragsfähigen Verlust darzulegen, bleibt hiervon unberührt (

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