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NWB EV 5/2020 S. 145

Corona-Crash: Aus Verlusten steuerlich das Beste machen

Mittlerweile dürften die meisten Anleger die Steuerbescheinigungen ihrer Banken für das Jahr 2019 erhalten haben. Insbesondere am Aktienmarkt ließ sich im Vorjahr gutes Geld verdienen. Das spiegelt sich in vielen Depots wider und freut auch den Fiskus. Im aktuellen Jahr indes dürfte es eher lange Gesichter geben, denn etliche Anleger haben im Corona-Crash im März 2020 panikartig Aktien oder Fonds verkauft und sitzen jetzt auf Verlusten. Für sie stellt sich die Frage: Können sie diese Verluste im nächsten Jahr steuerlich geltend machen? Seit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 wird für Wertpapiergewinne oberhalb des Sparerfreibetrags von 801 € pro Person die Abgeltungssteuer von 26,38 % (ohne Kirchensteuer) fällig. Diese Steuer führen die Banken ans Finanzamt ab, sofern keine Nicht...