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Die Zukunft des § 1 AStG vor dem Hintergrund des ATADUmsG
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 296Die Beschlusslage zum ATAD-Umsetzungsgesetz überschlägt sich. Zum jetzigen Zeitpunkt (vor der Sitzung des Bundeskabinetts am ) ist nicht klar, wann sich das Kabinett mit dem Thema beschäftigen wird. Fakt ist, trotz der COVID-19-Krise hat sich das BMF mit dem ursprünglichen Entwurf v. weiterhin beschäftigt und mit Stand wurde ein überarbeiteter Entwurf bekannt. Darin enthalten sind nach wie vor die Änderungen in § 1 AStG-RefE und in § 89a und § 90 AO-RefE. Die vorgeschlagenen Änderungen sind durchaus weitgehend, allerdings ist zu unterscheiden zwischen strukturellen und inhaltlichen Änderungen. Zudem sollte man sich wie immer davor hüten, zu viel in den Gesetzestext zu interpretieren.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Strukturelle Änderungen
[i]Weitgehende Änderungen des § 1 AStG und der Dokumentationsvorgaben geplantDie Verrechnungspreisänderungen sind die wohl weitestgehenden seit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008. Dementsprechend werden mit dem jetzigen Entwurf einige der 2008 erstmals eingeführten Regelungen umfassend überarbeitet. Wichtig ist auch, dass einige Empfehlungen der OECD, insbesondere in den Aktionspunkten 8–10 des BEPS-Projekts, ins nationale Recht implementi...