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StuB Nr. 9 vom Seite 353

Aktivierung einer Steuervorauszahlung bei Nichtaussetzung des Jahresbescheids

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die U GmbH leistet in und für 01 Körperschaftsteuervorauszahlungen von insgesamt 10 Mio. €. Für Zwecke des Jahresabschlusses 01 ermittelt die hoch qualifizierte Steuerabteilung die Jahressteuer mit 8 Mio. € und demzufolge eine Steuererstattung von 2 Mio. €. Entsprechend wird auch die Steuererklärung im September 02 abgegeben.

Bei der Steuerberechnung hat die U GmbH eine Teilwertabschreibung auf Anlagegüter berücksichtigt. Ohne diese hätte die Jahressteuer 9,5 Mio. € betragen. Das FA erkennt die Teilwertabschreibung nicht an und setzt die Jahressteuer mit Bescheid vom auf 9,5 Mio. € fest. Im Januar 03 erhält U demzufolge eine Erstattung von 0,5 Mio. € ausgezahlt. Gegen den Bescheid legt die U Anfang Januar 03 Einspruch ein. Nach detailliert und gut begründeter Einschätzung des externen Steuerberaters ist die Rechtsansicht des FA falsch. Aussetzung der Vollziehung (ADV) kann die U wegen § 361 Abs. 2 Satz 4 AO nicht beantragen.

II. Fragestellung

Wie ist die Körperschaftsteuer für 01 in den Bilanzen 01 und 02 zu erfassen?

III. Lösungshinweise

1. Bilanzierung für 01

Steuererstattungsansprüche werden in der Kommentarliteratur hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt der Anhangangabe für rechtlic...