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NWB Nr. 18 vom Seite 1318

Auswirkungen von Kurzarbeit auf die betriebliche Altersversorgung

[i]Doetsch, Betriebliche Altersversorgung: Praxisfragen, Grundlagen, NWB QAAAE-52794 Mit der Covid-19-Pandemie häufen sich die Fälle von Kurzarbeit in Deutschland. In der Gesamtschau ergeben sich zwar einige, aber keine problematischen Herausforderungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Ein kurzer Überblick.

I. Kurzarbeit und arbeitgeberfinanzierte bAV

Wird Kurzarbeit angeordnet oder vereinbart, wirkt sich dies auf die Höhe der Leistungen aus der bAV und auf die Unverfallbarkeitsfrist sowie die leistungsausschließenden Wartezeiten aus.

1. Auswirkungen auf die Höhe der Arbeitgeberbeiträge/-leistungen

[i]Automatische Reduzierung der VersorgungsanwartschaftenDie Auswirkungen von Kurzarbeit auf die Höhe der Arbeitgeberbeiträge zur bAV entsprechen – von Kurzarbeit Null abgesehen – denen des Übergangs von der Vollzeit zur Teilzeit oder, bei Teilzeitbeschäftigten, denen einer weiteren Verringerung der Arbeitszeit. Soweit die zugesagten Versorgungsleistungen von der aktuellen Vergütung abhängen – dies gilt z. B. für beitragsorientierte Zusagen, Beitragszusagen mit Mindestleistung oder Leistungszusagen mit auf die laufende Vergütung bezogenen Versorgungsbausteinen –, reduzieren sich die während der Kurzarbeit erdienten Versorgungsanwartschaften automatisch in dem Umfang,...

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