Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 18 vom Seite 1351

Verschärfte Regelungen zum Transparenzregister nach der GwG-Novelle

Gestiegene Compliance-Anforderungen insbesondere für Geschäftsleiter

Dr. Christian Rosner

Mit Wirkung zum wurde das Geldwäschegesetz (GwG) durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie v. , BGBl 2019 I S. 2602, novelliert. [i]Geißler, Geldwäsche, infoCenter, NWB HAAAB-36687 Die Novelle bringt zahlreiche Neuerungen im Bereich der Geldwäschebekämpfung und der Kontrolle von Zahlungsströmen im Finanzsystem. In diesem Beitrag wird aus dem Strauß an Einzelregelungen ein Instrument näher beleuchtet: die Fortentwicklung des Transparenzregisters.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Die GwG-Novelle im Überblick

Mit der Änderungsrichtlinie (EU) 2018/843 zur Vierten Geldwäscherichtlinie wurden auf EU-Ebene die Ziele der Vierten Geldwäscherichtlinie (EU) 2015/849 weiterverfolgt: die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems in der Europäischen Union zur Geldwäsche und zur Terrorismusfinanzierung.

1. Ziele

[i]Definition von StandardsDie in diesen Richtlinien getroffenen Maßnahmen gehen auf verschiedene multilaterale Initiativen zurück: Die Vereinten Nationen hatten in den Resolutionen 2195 (2014) „Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ sowie 2199 (2015) und 2253 (2015) „Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit durch Terroristische Handlungen“ bestimmte S...