Gewerbesteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2021
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§ 34 Kleinbeträge
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 34 GewStG
I. Inhalt und Bedeutung des § 34 GewStG
1Die Vorschrift betrifft den Umgang mit Kleinstbeträgen im Rahmen der Zerlegung vor dem Hintergrund der Verwaltungsökonomie, indem diese Kleinstbeträge der Geschäftsleitungsbetriebsstätte oder der wirtschaftlich bedeutsamsten Betriebsstätte zugewiesen werden. Die Regelung erfasst dabei drei Fälle:
Eine Zuteilung erfolgt, wenn bereits der zu zerlegende Gewerbesteuermessbetrag den Mindestwert von 10 € nicht erreicht.
Zudem erfolgt eine Zuteilung, wenn der rechnerische Anteil einer Gemeinde am Gewerbesteuermessbetrag infolge der Zerlegung den Mindestbetrag von 10 € nicht erreicht.
Und letztlich erfolgt eine Zuteilung, wenn im Rahmen einer Änderung des Zerlegungsbescheides die Auswirkung für die einzelne Gemeinde den Mindestwert von 10 € nicht erreicht.
II. Rechtsentwicklung des § 34 GewStG
2Die Regelung war bereits im Gewerbesteuergesetz 1936 enthalten und wurde nur an die jeweils geltenden Währungen angepasst. Die Wertgrenze selbst blieb weitgehend unverändert. Durch die fehlende Anpassung der Wertuntergrenze kommt der Kleinbetragsregelung heute nur noch der Charakter einer Bagatellregelung zu. Im Entstehungsj...