Gewerbesteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2020
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§ 9 Nr. 3 Kürzungen (ausländische Betriebseinkünfte)
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 9 Nr. 3 GewStG
Rengier, BFH: Für den Begriff der „Betriebsstätte“ in § 9 Nr. 3 GewStG kommt es nur auf nationales Recht an – keine gewerbesteuerliche „subject to tax“-Klausel, NWB 2016 S. 3360; Adrian/Rautenstrauch/Sterner, Gewerbesteuer bei der Hinzurechnungsbesteuerung, DStR 2017 S. 1457; Andresen, Weil nicht sein kann, was nicht sein darf? Importiert der Gesetzgeber nun den DBA-Betriebsstättenbegriff ins Gewerbesteuergesetz?, IWB 3/2017 S. 90; Schultz-Trieglaff, Die Auslegung des Betriebsstättenbegriffs in § 9 Nr. 3 GewStG, IStR 2017 S. 406; Pfitzner/Sundström/Guilbert, Ertragsteuerliche Folgen beim Rückwechsel aus der Tonnagebesteuerung, DStR 2019 S. 1031; Weiss, Neuere Entwicklungen bei der Gewerbesteuer in grenzüberschreitenden Fällen, IWB 2020 S. 887; Schulz-Trieglaff, Klare Antwort des Europäischen Gerichtshofes auf die Frage nach den finalen Verlusten, StuB 2022 S. 865, Zwirner, Die finalen Verluste sind Geschichte, es lebe die Vergleichbarkeitsprüfung!, IWB 2022 S. 959.
I. Inhalt und Bedeutung des § 9 Nr. 3 GewStG
1 § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG sieht eine unilaterale Kürzung des Gewerbeertrags vor, der auf eine ausländische Betriebsstätteneinkünfte entfällt . D...