Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umverteilung im Lichte des Europarechts
Zum Stand der EuGH-Rechtsprechung zur Europarechtskonformität progressiver Steuertarife
Das Steuerrecht ist eine der wenigen verbliebenen Domänen der mitgliedstaatlichen Souveränität. Neben den Einwirkungen aus dem Richtlinienrecht, erfährt der nationalstaatliche Spielraum sowohl durch die Berücksichtigung der Grundfreiheiten als auch in den letzten Jahren zunehmend durch das Beihilferecht Einschränkungen. In der jüngeren Vergangenheit rücken progressive Steuertarife in den Fokus des Interesses. Die wesentlichen Leitlinien der jüngeren Rechtsprechung identifiziert dieser Betrag und stellt die wichtigsten Entscheidungen dar.
Progressive Steuertarife sind grds. mit den Grundfreiheiten vereinbar.
Nach Auffassung der EU-Kommission ist eine Steuerprogression bei der Einkommensteuer im Rahmen der Selektivitätsprüfung des Beihilfebegriffs zu rechtfertigen. Die beihilferechtliche Würdigung darüber hinaus wird in Kürze der EuGH bei der polnischen Einzelhandelssteuer und der ungarischen Werbesteuer klären.
Nach Auffassung der Kommission ist bei anderen Steuern als der Einkommensteuer beihilferechtlich ein linearer Steuersatz geboten.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Einführung
Steuern verfolgen in erster Linie ein...