Gewerbesteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 33 Zerlegung in besonderen Fällen
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 33 GewStG
Trossen, Zerlegung der Gewerbesteuer bei Windkraftanlagen, DStZ 2006 S. 836; Dietrich/Krakowiak, Deutschland – Ein Steuerparadies für Kapitalgesellschaften? Optimierungspotential der Gewerbesteuerlast am Beispiel einer Kapitalgesellschaft mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, DStR 2009 S. 661; Meier, Fehlende Zahlung von Arbeitslöhnen in Gewerbesteuer-Zerlegungsfällen – Lösung über § 33 GewStG?, FR 2014 S. 1020.
I. Inhalt und Bedeutung des § 33 GewStG
1Die Zerlegungsmethoden des § 29 GewStG sind durch den Gesetzgeber bewusst grob ausgestaltet, um ein möglichst einfaches Verwaltungsverfahren zu ermöglichen (Hallerbach/Nacke/Rehfeld, GewStG, § 29 Rz. 3). Naturgemäß trägt dieses wenig differenzierte Verfahren das Risiko von Unschärfen in sich. Bis zu einem gewissen Grad wurde dieses bewusst in Kauf genommen und lässt sich mit dem Zweck der Verwaltungsvereinfachung rechtfertigen.
2Darüber hinaus, bedarf es eines Korrektivs. Dieses findet sich in § 33 Abs. 1 GewStG. Die Regelung enthält sowohl den Maßstab zur Bestimmung des noch Gerechtfertigten als auch die Rechtsfolge für den Fall fehlender Rechtfertigung. Zerlegungsergebnisse nach ...