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Coronavirus: Wesentliche Neuregelungen im Insolvenzrecht
Mantelgesetz zur Abmilderung der Folgen von COVID-19
Die Corona-Krise beherrscht nach wie vor das Alltags- und Wirtschaftsgeschehen. Der Gesetzgeber hat daher mit einem umfangreichen„Mantelgesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ v. (BGBl 2020 I S. 569) gewichtige Neuregelungen erlassen. Im Folgenden erfahren Sie, welche insolvenzrechtlichen Besonderheiten Sie gerade als steuerlicher Berater oder Unternehmensberater im Blick haben sollten. Hierbei sollten Sie insbesondere die Grundzüge des in Art. 1 des vorstehenden Mantelgesetzes eingefügten „Gesetzes zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (sog. COVInsAG)“ kennen.
Die wichtigsten Themenbeiträge rund um das Coronavirus finden Sie gebündelt und regelmäßig aktualisiert unter NWB AAAAH-44313.
I. Ausgangslage
Die Auswirkungen der Corona-Krise sind allgegenwärtig. Das volkswirtschaftliche Gleichgewicht scheint aufgrund aktueller Ereignisse empfindlich gestört.
Dass Erreger mit neuartigen Eigenschaften, die ein schwerwiegendes Seuchenereignis auslösen, plötzlich auftreten können, hat bereits die Vergangenheit gezeigt. Beispiele:...