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Kommentierte Nachricht NWB BB 5/2020 S. 132

Liquiditätssicherung: Anpassung von Steuervorauszahlungen

Betriebe, die z. B. aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung oder infolge des Coronavirus mit Umsatz- und Ertragsrückgängen zu kämpfen haben, geraten schnell in Zahlungsschwierigkeiten. Schließlich bleiben die meisten Kostenpositionen zumindest über mehrere Monate erhalten.

In dieser Situation kann überlegt werden, einen formlosen Antrag auf Anpassung der Steuervorauszahlungen an das Finanzamt zu stellen. Er sollte begründet oder belegt werden können. Im Zweifel sollte die Vorgehensweise mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

Hinweis

Einige Finanzämter bzw. Bundesländer erinnern Unternehmen daran, dass und welche Steuervorauszahlungen wann fällig sind, z. B. bei der Einkommen- oder Gewerbesteuer. Ab Juni werden keine Zahlungserinnerungen mehr versendet. Unternehmer und Selbständige sollten...