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NWB BB 5/2020 S. 132

Coronakrise: Entschädigung auch für Selbständige

Selbständige, die sich am Coronavirus anstecken oder bei denen das Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnet, können nach dem „Infektionsschutzgesetz“ (IfSG) eine Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten, wenn sie nicht weiter von zuhause aus arbeiten können (§ 56 IfSG). Die Höhe richtet sich i. d. R. nach dem Gewinn, der im Steuerbescheid für das letzte Kalenderjahr ausgewiesen wurde.

Download-Tipp

Zu den Einzelheiten vgl. das Infektionsschutzgesetz, NWB OAAAD-51885