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BFH 28.11.2019 III R 34/17, NWB 17/2020 S. 1234

Gewerbesteuer | Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Ausschluss der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Durch die Rechtsprechung des BFH war bereits geklärt, dass eine Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch dann ausschließt, wenn sie in geringfügigem Umfang erfolgt (vgl. , BStBl 2019 II S. 705). Das enthält eine Abgrenzung dahingehend, dass dies anders zu sehen ist, wenn die Überlassung von Betriebsvorrichtungen in einem Vertrag über die Vermietung eines Gebäudes ausgeschlossen wird und insoweit kein Scheingeschäft vorliegt.

Einordnung:

Das Urteil enthält wichtige Aussagen zum Anwendungsbereich der erweiterten Gewerbesteuerkürzung. Es zeigt einen Gestaltungsweg auf, wie die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erreicht werden kann, wenn ein Gesamtgebäude überlassen wird, welches ...