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Umsatzsteuer | Umsätze mit Geldspielautomaten
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit (Glücksspiel mit Geldeinsatz) sind umsatzsteuerbar. (2) Ein Aufsteller von Geldspielautomaten kann sich für Umsätze bis einschließlich auf die Steuerbefreiung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG berufen (Bestätigung des , BStBl 2005 II S. 617). (3) Ein Aufsteller von Geldspielautomaten kann sich für Umsätze ab dem nicht auf die Steuerbefreiung des Art. 13 Teil B Buchst. f derS. 1238 Richtlinie 77/388/EWG oder des Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL berufen (Bestätigung des Senatsurteils v. - XI R 79/07, BStBl 2011 II S. 311). (4) § 6 SpielbkV ist in Bezug auf die Umsatzsteuer zum außer Kraft getreten. (5) Bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, die aufgru...BStBl 1994 II S. 548