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NWB Nr. 17 vom Seite 1243

Betriebsprüfungen in der Corona-Krise

summa summarum, Ausgabe 2/2020 S. 2 f.

[i]Nicht mehr in RäumlichkeitenDie Rentenversicherungsträger haben beschlossen, ab dem keine Prüfungen mehr bei den Arbeitgebern und Steuerberatern in deren Räumlichkeiten durchzuführen. Soweit noch Prüfungshandlungen stattfinden, geschieht dies auf elektronischem Weg oder durch Übersendung von Unterlagen. Die Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen von Anhörungen zu beabsichtigten Bescheiden über durchgeführte Prüfungen sind erweitert worden.