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Inkrafttreten des neuen Deutschen Corporate Governance Kodex
Der neue Deutsche Corporate Governance Kodex ist in Kraft getreten und bildet ab dem die Grundlage für die Abgabe der Entsprechenserklärungen.
Inhaltlich hat der Kodex wesentliche Änderungen erfahren. Diese betreffen die Konkretisierung der Anforderungen an die Unabhängigkeit von Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat, die Neufassung der Regelungen zur Vorstandsvergütung sowie die Berichterstattung über Corporate Governance in der Erklärung zur Unternehmensführung. Zukünftig vom Kodex nicht mehr vorgesehen ist die Einholung einer Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers durch den Aufsichtsrat. Auch die Mustertabellen zur Vorstandvergütung entfallen.
Für Unternehmen, die vor dem bereits eine Entsprechenserklärung für den Kodex i. d. F. vom abgegeben haben, b...