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Public Statement der ESMA zur verspäteten Offenlegung von Finanzberichten
Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen ihre Abschlüsse und Lageberichte für am endende Geschäftsjahre bis zum 30.4. für Zwecke der Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen. In ihrem Public Statement empfiehlt die ESMA den national zuständigen Behörden, eine wegen COVID-19 um bis zu zwei Monate verspätete Offenlegung kurzfristig nicht zu verfolgen. Emittenten sollen die zuständige Behörde und die Öffentlichkeit über Gründe und Dauer der Verzögerung informieren. Klarstellend weist die ESMA darauf hin, dass die Verpflichtung zur unverzüglichen Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung weiterhin gilt.
Das Public Statement vom steht unter http://go.nwb.de/6f75x zur Verfügung.