„Jahresabschlussprüfung in Zeiten der Corona-Krise“
In meinem Editorial der letzten Ausgabe habe ich ein Zitat der deutschen Philosophin Natalie Knapp verwendet, das wie folgt lautete: „Zeiten der Unsicherheit sind wertvoll“. Und ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass wir auch Gutes aus der momentan nahezu alles beherrschenden Corona-Krise ziehen können. An den Gedanken, dass nicht mehr alles so wird wie vorher, müssen wir uns wohl gewöhnen. Dennoch sehnen sich wohl inzwischen die meisten nach (der alten oder auch einer neuen) Normalität und der gewohnten Freiheit. Die Veränderungen und damit einhergehenden Einschränkungen sind sehr plötzlich eingetreten, sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich. Es galt von nun an, sich mit der Situation so gut wie möglich zu arrangieren und die täglichen neuen Herausforderungen zu meistern.
Dies betrifft in besonderem Maße auch die Abschlussprüfung: Aufgrund der bestehenden Reise- und Kontaktbeschränkungen sind zuvor eher seltene Homeoffice-Tätigkeiten und der verstärkte Einsatz digitaler Anwendungen und Technologien unersetzbar geworden, da die Abschlussprüfung eine von engem Kontakt und intensivem Austausch mit dem Mandanten geprägte Tätigkeit ist. Dadurch stellen sich ganz besondere Herausforderungen und Praxisfragen. Auf der Grundlage der jüngst veröffentlichten fachlichen Hinweise des IDW sowie Fragen und Antworten der WPK stellt WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps in seinem Beitrag ab die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts bei Unternehmen außerhalb des § 319a HGB (Non-PIE) orientiert am typischen Ablauf einer Abschlussprüfung zusammenfassend dar.
Der Autor geht insbesondere darauf ein, wie die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus die Abschlussprüfung in allen Phasen des Prüfungsprozesses beeinflussen und dass der Umgang damit keine neuen, sondern die situativ sachgerechte Anwendung bestehender Grundsätze und Regelungen erfordert. Beispielsweise bisher eher unübliche Homeoffice-Tätigkeiten sowie erhöhte Unsicherheiten bei der Bewertung von Vermögensgegenständen müssen zu einem Überdenken bisheriger Risikobeurteilungen und prüferischer Reaktionen führen. Der verstärkte Einsatz digitaler Techniken und die Nutzung elektronischer Unterlagen ist geboten. Um die Verlässlichkeit der daraus resultierenden Prüfungsnachweise zu gewährleisten, sind ggf. gesonderte Prüfungshandlungen notwendig. Viele Unternehmen werden infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, die häufig auch Zweifel an der Fortführung des zu prüfenden Unternehmens hervorrufen. Zu prüfen ist hierbei, ob staatliche finanzielle Hilfen bei Vorliegen der Voraussetzungen beantragt worden sind.
NWB Sonderberichterstattung zur Corona-Krise
Damit Sie in dieser herausfordernden Zeit eine verlässliche Anlaufstelle haben und nicht den Überblick verlieren, haben wir unsere Berichterstattung zum Thema sowie weitere nützliche Informationen für Sie gebündelt: Die laufend aktualisierte Übersichtsseite können Sie in der NWB Datenbank unter NWB AAAAH-44313 oder im NWB Livefeed (https://livefeed.nwb.de) aufrufen.
Ich wünsche Ihnen trotz der unsicheren Zeiten gutes Gelingen bei Ihren Aufgaben. Bleiben Sie gesund!
Beste Grüße
Yvonne Mueller
Fundstelle(n):
WP Praxis 5/2020 Seite 121
NWB EAAAH-46993