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Corona -Krise: Nichteinhaltung der Investitionsfrist i. S. von § 7g EStG – Gesetzgeber ist gefordert
Leserfrage
Unternehmer, die im Jahr 2017 einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet haben, haben bis zum Zeit, die Investition durchzuführen. Aufgrund der Corona-Krise werden viele Unternehmer hierzu aber nicht in der Lage sein, weil ihnen aktuell die Mittel für die Investition fehlen. Die Frage ist nun: Gibt es Möglichkeiten, den Investitionszeitraum zu verlängern oder aber die steuerlichen Nachteile aus der Nichtdurchführung der Investition abzumildern?
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Die aktuelle Rechtslage ist für Unternehmer, die im Jahr 2017 einen Investitionsabzugsbetrag gebildet haben, unbefriedigend. Vergleichbare Probleme haben Unternehmer, die die Investition zwar bereits durchgeführt haben, aber die Mindestnutzungsdauer des § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG wegen der Corona-Krise nicht einhalten können, sondern zu einem Verkauf des Wirtschaftsguts gezwungen sind.
Gefordert ist der Gesetzgeber, der die Fristen des § 7g EStG um ein Jahr verlängern sollte. Alle anderen Maßnahmen wie z. B. eine allgemeine Stundung helfen den betroffenen Unternehmern nicht dauerhaft.
Sollte der Gesetzgeber nicht reagieren, bleibt betroffenen Unternehmern aktuell nur ein Erlas...