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Bearbeitung und Plausibilisierung der Gewinn- und Verlustrechnung
KMU-Jahresabschluss – Best Practice Teil 15
[i]Eggert, KMU-Jahresabschluss – Best Practice, Beitragsreihe, Übersicht über alle bisher erschienenen Teile unter NWB DAAAH-06968 Bei der Jahresabschlussbearbeitung spielt die Beschäftigung mit der Gewinn- und Verlustrechnung häufig eine untergeordnete Rolle; den Bilanzposten wird deutlich mehr Aufmerksamkeit zuteil. Den Schwerpunkt bilden daher die Punkte Erlösrealisierung, Abgrenzungsfragen zum Ausweis des Ertrags, Erleichterungen für nicht große Gesellschaften und Anhangangaben.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Erlösrealisierung
Die Erfassung eines Erlöses hat als Voraussetzung, dass die Gewinnrealisierung erfolgt ist. Davon ist auszugehen, wenn der zur Leistung Verpflichtete erfüllt hat und bei der daraus resultierenden Forderung deshalb angenommen werden kann, die Gegenleistung sei so gut wie sicher. Steuerlich gilt nichts anderes aufgrund der Maßgeblichkeit.
Das Risiko aus Gewährleistungsmängeln sowie das allgemeine Ausfallrisiko sind für die Annahme der Gewinnrealisierung unbeachtlich; ggf. ist eine Rückstellung zu bilden. Ist ein Ausfallrisiko vorhanden, muss die Forderung ggf. im Wert berichtigt werden.
Die Erlösrealisierung erfolgt bei Kaufverträgen zu dem Zeitpunkt, in dem die Preisgefahr übergeht, also der Käufer bezahlen muss:
Bringschuld = Übergabe der ve...