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NWB Nr. 17 vom Seite 1230

Der steuerfreie Coronabonus

Prof. Dr. Frank Hechtner

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1248Die Coronakrise und deren Auswirkungen für Wirtschaft und Gesellschaft sind weiterhin sehr präsent. Bund und Länder haben bereits diverse Maßnahmen unternommen, um die wirtschaftlichen Folgen aus der Ausbreitung des Coronavirus abzumildern. Im Vordergrund standen hierbei wirtschaftliche Hilfen für Unternehmen zur Verbesserung der Liquidität. Nunmehr wurde eine weitere Maßnahme getroffen, wonach Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern aufgrund der Coronakrise steuerfrei bis zu 1.500 € als Zuschuss oder Sachbezug zukommen lassen können. Das BMF begründete die Steuerfreistellung mit der Überlegung, dass durch die Steuerfreistellung eines Coronabonus die Arbeit der Helferinnen und Helfer angemessen gewürdigt werden kann.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

  • Die [i]BMF, Schreiben v. 9.4.2020, NWB IAAAH-46299 Steuerfreistellung soll sich aus § 3 Nr. 11 EStG und gestützt auf R 3.11 Abs. 2 Satz 1 LStR ergeben, da nach dem Gesetzeswortlaut nur Zahlungen aus öffentlichen Mitteln steuerbegünstigt sind, demgegenüber die LStR Zahlungen privater Arbeitgeber auch begünstigt. Das BMF-Schreiben stellt typisierend fest: „Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Betroffenheit durch die Corona-Krise kann allgemein unterstel...