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Arbeitshilfe April 2020

EuGH-Vorlage zur Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten

Liegt eine zu den zu Versicherungs- und Rückversicherungsumsätzen dazugehörige Dienstleistung vor, die von Versicherungsmaklern und -vertretern i.S. von Art. 135 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL) steuerfrei erbracht wird, wenn ein Steuerpflichtiger, der für eine Versicherungsgesellschaft eine Vermittlungstätigkeit ausübt, dieser Versicherungsgesellschaft zusätzlich auch das vermittelte Versicherungsprodukt zur Verfügung stellt?

Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().