Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erlaubnisfreie Rechtsberatung
Zulässigkeit und Grenzen der Rechtsberatung durch nicht als Rechtsanwalt zugelassene Berater
I. Einführung
Das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) soll nach der amtlichen Begründung den Rechtsuchenden vor unzuverlässigen Rechtsberatern, die Rechtsanwaltschaft vor standes- und gebührenrechtlich nicht gebundenen Konkurrenten und schließlich die Gerichte und Behörden vor der Belästigung durch nicht hinreichend sachkundige Vertreter schützen (König, ZRP 2001 S. 410; Lehmann, NJ 2000 S. 337).
Bislang überstand das Gesetz u. a. wegen seiner Verbraucher schützenden Regelungen die Liberalisierungsbemühungen der Europäischen Union (König, ZRP 2001 S. 410). Es ist jedoch zu erwarten, dass das deutsche Rechtsberatungsgesetz - wie auch vergleichbare Monopole im Dienstleistungsbereich - auf Dauer im bisherigen Umfang keinen Bestand haben wird, weil der zusammenwachsende europäische Dienstleistungsmarkt eine Angleichung der rechtlichen Voraussetzungen bei der Erbringung von Dienstleistungen erfordert (Lehmann, NJ 2000 S. 338). In anderen Ländern der EU finden sich aber entweder überhaupt keine oder zumindest wie z. B. in Frankreich, Österreich, Griechenland oder Luxembur...