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Grundfragen der Eheanbahnung und Partnervermittlung
I. Einführung
Zahlreiche Frauen und Männer versuchen bei der Wahl des (Ehe-)Partners bzw. der Partnerin, den Zufall (weitgehend) auszuschalten, und bedienen sich zu diesem Zweck der Medien und professioneller Eheanbahnungsinstitute oder Partnerschaftsvermittler. Die Schaltung einer Kontaktanzeige in einer Tages- oder Wochenzeitung oder in einem auf solche Insertionen spezialisierten Blatt ist hierbei die relativ kostengünstigste Methode; sie wirft regelmäßig auch keine rechtlichen Probleme auf und spielt demgemäß in der gerichtlichen Praxis keine besondere Rolle. Problematischer liegen die Dinge bei der Beauftragung eines berufsmäßig tätigen Heirats- oder (heute häufiger) sog. Partnervermittlers. Zum einen ist die Inanspruchnahme der Leistungen eines solchen Unternehmer(n)s wesentlich teurer (i. d. R. mehrere tausend Mark) als eine bloße (Bekanntschafts- oder Heirats-)Anzeige. Streitigkeiten über die Frage, ob der Vermittler die versprochenen und vereinbarten Leistungen erbracht hat, sind häufig vorprogrammiert. Die Rechtsprechung hat sich folglich überwiegend mit Klagen auf Rückzahlung erbrachter Vorschüsse enttäuschter Kunden zu befassen.
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