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Steuerbefreiung bei grenzüberschreitender Beförderung
Die Finanzverwaltung arbeitet mittels unionsrechtliche Rechtsgrundsätze zur Steuerbefreiung bei grenzüberschreitender Beförderung in den UStAE ein. Hierdurch findet sich die EuGH-Judikatur zur Steuerbefreiung grenzüberschreitender Beförderung bei mehrstufigen Frachtführerebenen zukünftig auch auf nationaler Ebene wieder.
I. Hintergrund
Der „L.Č.“ entschieden, dass die in Art. 146 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL enthaltene Steuerbefreiung unter den Umständen des Ausgangsverfahrens auf eine Dienstleistung betreffend einen Umsatz in Form der Beförderung von Gegenständen in einen Drittstaat nicht zur Anwendung kommt, wenn die betreffenden Dienste nicht unmittelbar an den Versender oder den Empfänger dieser Gegenstände geleistet werden. Die Steuerbefreiung für Beförderungsleistungen im Rahmen der grenzüberschreitenden Güterbeförderung kann nach nationalem Recht demnach nur gewährt werden, wenn der Frachtführer diese unmittelbar an den Absender oder den Empfänger der Gegenstände erbringt.
Die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 3 UStG erfasst hierbei nur die Beförderung von Gegenständen, nicht also die Beförderung von Personen und deren Rei...