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Steuerrecht | Rückgängigmachung eines IAB wegen unterbliebener Hinzurechnung im Investitionsjahr
Ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist trotz durchgeführter Investition rückgängig zu machen, wenn die gewinnerhöhende Hinzurechnung des IAB unterblieben ist und wegen der Bestandskraft des Bescheids für das Investitionsjahr nicht mehr nachgeholt werden kann. Die Rückgängigmachung erfolgt im Jahr der Bildung des IAB.
Der [i]Durchführung der Investition ohne gewinnerhöhende Hinzurechnung des IAB bilanzierende Kläger bildete im Jahr 2008 einen IAB i. H. von ca. 12.500 €. Im Jahr 2009 führte der Kläger die Investition durch und minderte die Anschaffungskosten innerbilanziell um 40 % gem. § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG 2008, ohne aber die Hinzurechnung nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG 2008 vorzunehmen. Für das Finanzamt waren zwar sowohl die Minderung der Anschaffungskosten als auch die unterbliebene Hinzurechnung S. 408erkennbar. Dennoch folgte es der Steuererklärung für 2009; der Einkommensteuer- und Gewerbesteuermessbescheid wurden bes...