Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 22 vom Seite 1849 Fach 30 Seite 1319

Gesetzliche Regelungen zur Ausbildung in der Altenpflege

von Dr. Andreas Marschner, Magdeburg

I. Einführung

Im November 2000 ist das ”Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG) sowie zur Änderung des Krankenpflegegesetzes” vom zur Verkündung gelangt, das am in Kraft treten wird. Die Grundzüge dieses neuen Bundesgesetzes, das in der Sache ein Gesetz zur Regelung der Ausbildung zum Altenpfleger bzw. zur Altenpflegerin ist, sollen nachfolgend dargestellt werden. Weitere Hintergrundinformationen ergeben sich aus den Gesetzgebungsmaterialien (BT-Drs. 14/1578 und BT-Drs. 14/3736).

Das Gesetzgebungsverfahren war mit durchaus eigentümlichen Begleitumständen verbunden. Im Hinblick hierauf soll vorweg auf drei Gesichtspunkte hingewiesen werden:

  • Es hat mehrere Anläufe zur Schaffung eines Altenpflegegesetzes des Bundes gegeben (vgl. etwa den früheren Gesetzentwurf in BT-Drs. 13/1208 v. , der wegen Ablaufs der Wahlperiode gegenstandslos wurde). Mit dem nunmehr vorliegenden Gesetz ist ein Anlauf erstmals erfolgreich gewesen (bei der entscheidenden Bundesratsabstimmung am ergab sich eine äußerst knappe Ländermehrheit für das Gesetz).

  • Die Altenpflegeausbildung war bislang landesrechtlich geregelt, was zu einem ...