BBK Nr. 8 vom Seite 353

Corona-Krise: Bestandssicherung heißt Liquiditätssicherung

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

In der so [i]Sonderberichterstattung zur Corona-Krise NWB AAAAH-44313 genannten normalen Zeit, also vor der Corona-Krise, ließ sich die Entscheidung zwischen Rentabilität und Liquidität relativ leicht zugunsten der Rentabilität beantworten. Gefühlt jedenfalls über Nacht haben sich die Parameter aber verändert, im Krisenmodus kommt der alte Erfahrungsgrundsatz „Cash is King“ zum Tragen; daher liegt der Schwerpunkt der Berichterstattung auch in dieser Ausgabe fast zwangsläufig wieder bei der (wirtschaftlichen) Bewältigung der Corona-Krise. In vielen Unternehmen geht es nun in erster Linie darum, den Bestand des Unternehmens abzusichern und die Zahlungsfähigkeit zu erhalten. Gleich zu Beginn der Krise haben Prof. Dr. Karin Breidenbach und Prof. Dr. Michael Währisch begonnen, die aktuellen Anforderungen an die Liquiditätsplanung im Zeichen der Corona-Verwerfungen zusammenzufassen; das Ergebnis lesen Sie ab der . In ihrem Beitrag gehen sie auch auf die ersten gesetzgeberischen Maßnahmen im Zivil- und Insolvenzrecht ein und wie diese in eine extrem kurzfristige, das heißt: Tagesliquiditätsplanung eingebettet werden können; ein Praxisbeispiel für ein produzierendes Unternehmen zeigt den genauen Aufbau.

Eine rollierende Liquiditätsplanung [i]Erichsen, Rollierende Liquiditäts- und Finanzplanung für KMU, Arbeitshilfe NWB YAAAD-97107 finden Sie außerdem in der Arbeitshilfe von Jörgen Erichsen in der NWB Datenbank unter NWB YAAAD-97107. Einen weiteren Beitrag zur Liquiditätsplanung werden Sie auch in der nächsten BBK-Ausgabe lesen können, in dem es insbesondere um eher kurzfristig wirkende Maßnahmen gehen wird.

Die erwähnten Maßnahmen des Gesetzgebers im Zivil- und Insolvenzrecht erläutert Ihnen ab Rüdiger Happe; hervorzuheben ist dabei vor allem das Moratorium für Dauerschuldverhältnisse, insbesondere die Möglichkeit, Mietzahlungen aussetzen zu können, sorgte dabei für Schlagzeilen. Ab lesen Sie im Beitrag von Jörg Romanowski, warum sich die Sozialversicherung etwas schwerer tut, ähnlich großzügig zu sein wie die Finanzverwaltung, werden doch die Beiträge über das Umlageverfahren direkt an die Rentner und die Krankenkassen weitergereicht. Er berichtet über die Stundungsmöglichkeiten der SV-Beiträge und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, um die Liquiditätsbelastung vielleicht etwas zu verringern. Ob das auch eine Hilfe ist, wird die Zeit zeigen.

Wer sich im Augenblick [i]Metz, Jahresabschluss kompakt 2019/2020 – 01. Die Fortführungsannahme bei der Abschlusserstellung NWB CAAAH-41742 schon mit den Jahresabschlüssen 2019 befassen muss – Krise hin oder her –, der befasst sich zwangsläufig auch mit der Frage, ob die Fortführungsannahme erfüllt ist. Dr. Christian Metz hat die entsprechende Checkliste für Jahresabschluss kompakt Ende Dezember umfassend überarbeitet, Sie finden das Dokument unter NWB CAAAH-41742 in der NWB Datenbank; die Übersicht über alle 25 Checklisten zu Jahresabschluss kompakt finden Sie unter NWB YAAAD-29128.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2020 Seite 353
EAAAH-46351