Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 15 vom Seite 1221 Fach 30 Seite 1309

Durchsetzung des Gebührenanspruchs des Steuerberaters

von Rechtsanwalt Dr. Björn-Axel Dißars, Hamburg

I. Einleitung

Die formalen Anforderungen an die von Steuerberatern (StB) zu erstellenden Rechnungen werden oft unterschätzt. Die Gerichte sind bei der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften für die Erstellung von Gebührenrechnungen sehr streng. Bei Nichtbeachtung dieser Anforderungen kann es zu einem ”bösen Erwachen” kommen, wenn die Forderung später gerichtlich durchgesetzt werden soll. Für die Durchsetzung des Gebührenanspruches des StB sind neben den allgemeinen Vorschriften des BGB - so etwa zur Verjährung - insbesondere die Bestimmungen der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) zu beachten (vgl. dazu ausführlich NWB F. 30 S. 1169 ff.). Die StBGebV ist zwingendes Gebührenrecht für die Berufstätigkeit der StB (OLG Hamm, DB 1988 S. 2201). Die insbesondere einschlägigen Bestimmungen sind § 7 und § 9 StBGebV.

II. Voraussetzungen zur Einforderung des Gebührenanspruchs

1. Fälligkeit des Anspruchs

Der Gebührenanspruch des StB ist angefallen, sobald der StB mit der Bearbeitung der Angelegenheit beginnt und irgendeine Tätigkeit vorgenommen hat. Nach § 7 StBGebV muss der Mandant aber erst zahlen, d. h. der Anspruch des Steuerberaters ist fällig, wenn der Auftrag erledig...