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BMF | Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg
Das BMF hat jüngst eine Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg v. veröffentlicht. Die Vereinbarung regelt die Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg und bedeutet eine Entlastung für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Denn auch Grenzpendler, die normalerweise täglich von ihrem Wohnsitz aus in einen anderen Staat zur Arbeit pendeln, sind von den Ausgangsbeschränkungen betroffen. Soweit sie ihre Arbeitsleistung im Homeoffice erbringen, kann dies zu einem teilweisen Wechsel des [i]Deutsches Homeoffice soll nicht zum Wechsel des Besteuerungsrechts führenBesteuerungsrechts führen, etwa wenn das anzuwendende DBA hierfür an das Überschreiten einer bestimmten Anzahl an Tagen im Tätigkeitsstaat anknüpft. Daher gilt eine Sonderregelung zur Vermeidung des Wechse...