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FG Köln | Kein Korrekturanspruch hinsichtlich IZA-Daten
Es besteht kein Anspruch auf Korrektur der bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeicherten Daten und der dort vorgenommenen steuerrechtlichen Einschätzungen.
Die Klägerin ist eine auf den niederländischen Antillen registrierte Gesellschaft. Zentraler Streitpunkt einer Fahndungsprüfung für die Jahre 2006 bis 2012 war die Frage, wo die geschäftliche Oberleitung der Klägerin tatsächlich ansässig war. [i]Anspruch auf Auskunft und Löschung steht dem behördlichen Bedürfnis auf staatliches Hoheitswissen nachDie Finanzverwaltung vertrat die Auffassung, dass diese Ansässigkeit in Deutschland gewesen sei. Gegen die entsprechenden Bescheide wurde Klage erhoben. In einer mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht wurde 2018 eine tatsächliche Verständigung dahingehend getroffen, dass für die Veranlagungszeiträume bis 2008 von einem inländischen Sitz der Geschä...