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Steuerrecht | Verdeckte Gewinnausschüttung durch unterlassene Bezugsrechtsausübung bei Kapitalerhöhung
Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) kann auch dann vorliegen, wenn die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung auf einem Irrtum des Geschäftsführer-Gesellschafters beruht, dieser Irrtum aber einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführer nicht unterlaufen wäre. Für die Frage, ob eine vGA vorliegt, kommt es nämlich auf den Maßstab eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers an.
Im [i]Klägerin verzichtete auf ihr Bezugsrecht zugunsten ihrer Alleingesellschafterin Streitfall ging es um eine unterlassene Bezugsrechtausübung im Rahmen einer Kapitalerhöhung: Die Klägerin war Alleingesellschafterin der A-GmbH, bei der eine Kapitalerhöhung durchgeführt und das Kapital von bislang 25.000 € um 75.000 € auf 100.000 € erhöht werden sollte. Alleingesellschafterin der Klägerin und Geschäftsführerin war die B. Bei der Kapitalerhöhung übte die Kläg...