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Behindertentestament | Fehlende Verwaltungsanordnungen
Ein sog. Behindertentestament ist nicht schon allein deshalb sittenwidrig, weil konkrete Verwaltungsanordnungen an den Testamentsvollstrecker dazu fehlen, in welchem Umfang und zu welchem Zweck der Betroffene Vorteile aus dem Nachlass erhalten soll.
Im Rahmen eines Behindertentestaments sind Verfügungen von Todes wegen, in denen Eltern eines behinderten Kindes die Nachlassverteilung durch eine kombinierte Anordnung von Vor- und Nacherbschaft sowie einer – mit konkreten Verwaltungsanordnungen [i]Zehentmeier, NWB 23/2017 S. 1740versehenen – Dauertestamentsvollstreckung so gestalten, dass das Kind zwar Vorteile aus dem Nachlassvermögen erhält, der Sozialversicherungsträger auf dieses jedoch nicht zugreifen kann, nach Ansicht des BGH grds. nicht S. 1033sittenwidrig. Eine andere Bewertung ergibt sich v...