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BFH 11.12.2019 XI R 16/18, NWB 15/2020 S. 1029

Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

Mit Beschluss v.  legt der BFH dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vor: (1) Sind Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 i. V. mit Art. 21 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 der 6. EG-Richtlinie dahingehend auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat gestatten, anstelle der Mehrwertsteuergruppe (des Organkreises) ein Mitglied der Mehrwertsteuergruppe (den Organträger) zum Steuerpflichtigen zu bestimmen? [i]Hartman, NWB 2/2020 S. 80(2) Falls die Frage 1 verneint wird: Sind Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 i. V. mit Art. 21 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 der 6. EG-Richtlinie insoweit berufbar? (3) Ist bei der nach Rz. 46 des EuGH-Urteils Larentia + Minerva (Urteil v.  - Rs. C-108/14 und C-109/14, BStBl 2017 II S. 604, Rz. 44 f.) vorzunehmenden Prüfung, ob das in § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG enthaltene Erfordernis der finanziellen Eingliederung eine zulässige Maßnahme darstellt, die für die Erreichung der Ziele der Verhinderung missbräuchlicher Praktiken ode...