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Einkommensteuer | Kindergeld: Sechsmonatsfrist des § 66 Abs. 3 EStG
Das entschieden, dass die Sechsmonatsfrist des § 66 Abs. 3 EStG bereits bei der Festsetzung des Kindergelds zu berücksichtigen ist.
Im Streitfall setzte die Familienkasse für die Kinder der Klägerin antragsgemäß ab Januar 2014 sowie ab August 2015 Kindergeld in gesetzlicher Höhe fest, versagte jedoch jeweils unter Hinweis auf die gesetzliche Regelung des § 66 Abs. 3 EStG die Auszahlung des Kindergelds für die Anspruchszeiträume vor November 2017. Das FG Düsseldorf vertrat allerdings die Auffassung, die Regelung des § 66 Abs. 3 EStG sei dem Festsetzungsverfahren zuzuordnen (ebenso u. a. , NWB BAAAH-03175, und v. - 10 K 141/18, S. 1029 [i]Böwing-Schmalenbrock, NWB 17/2019 S. 1250NWB WAAAH-03129; FG München, Urteil v. - 5 K 2912/18, NWB PAAAH-28724, und v. - 5 ...