Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Kraft getreten
Mit der Neufassung des § 32c EStG (Tarifglättung) durch das JStG 2019 wurde die Regelung an die beihilferechtlichen EU-Vorgaben angepasst. Die EU-Kommission hat nun mit [i]Kanzler, NWB 7/2020 S. 462Beschluss v. festgestellt, dass die Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft eine mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe darstellt. Damit ist der neue § 32c EStG am in Kraft getreten.