Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 7 vom Seite 273

Maltas Budget 2020: Steueränderungen und neue Fiscal Unity Rules

Attraktive Steueranreize für Klimaschutz und bewährte Steuerrückerstattungssysteme

Anton Rudolf Götzenberger

Der kleine EU-Inselstaat Malta weist gemäß einer Erhebung von Eurostat aus 2018 das sechstniedrigste Steuerbelastungsniveau unter den Staaten der Europäischen Union auf. Malta zählt regelmäßig zu jenen Staaten, die die Steuerbelastungen ihrer Bürger und Unternehmen herabsenken. Maltas Einkommensteuersatz beträgt seit Jahren unverändert 35 %. Das maltesische Steuersystem kennt allerdings zahlreiche Steueranrechnungs- und Rückerstattungssysteme, so dass dieser Spitzensteuersatz tatsächlich nur in wenigen Fällen zur Anwendung kommt. Wie allgemein erwartet, hält Maltas Jahressteuergesetz „Budget 2020“ an den bisherigen Steueranrechnungs- und -erstattungssystemen fest und enthält eine Vielzahl an (Steuer-)Fördermaßnahmen. Wie in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten stand im Mittelpunkt dieses Budgets der Klimaschutz. Dieser Beitrag stellt einen kurzen Überblick über die zum in Kraft getretenen Neuerungen dar und betrachtet das von Malta praktizierte Steuerrückerstattungssystem aus dem Blickfeld des AStG.

Kernaussagen
  • 2018 lag Maltas Steuerbelastungsquote (tax-to-GDP ratio, bemessen als Prozentsatz des Bruttoinlandsprodukts) mit 32,7 % um 7,6 % unter dem EU-Durchschnitt. Der Inselstaat kommt auch 2020 ohne Steuererhöhungen aus – sowohl bei den direkten als auch bei den indirekten Steuern.

  • Der effektive Steuersatz liegt bei Anwendbarkeit des Steuererstattungssystems ggf. bei nur 5 % und ist damit der niedrigste reguläre Satz in der EU.

  • Das Steueroptimierungspotenzial kann je nach DBA sehr groß sein; das deutsche Außensteuergesetz unterbindet dieses System allerdings. Hinsichtlich der Unternehmenssteuern bleibt Malta aus deutscher Sicht ein Niedrigsteuerland.