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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 23 | Rückabwicklung von Darlehen: Versteuerung der Zahlungen einer Bank aufgrund eines Vergleichs

Der BFH muss erstmals klären, ob es sich bei Zahlungen einer Bank aufgrund eines Vergleichs zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche aus dem Widerruf von Darlehensverträgen um steuerpflichtige Kapitalerträge handelt. Das FG Köln ist in erster Instanz zu dem Ergebnis gelangt, dass die aufgrund eines Vergleichs von einer Bank zurückgezahlten Zinsen keine steuerpflichtigen Kapitalerträge darstellen. Anders verhalte es sich aber mit den Zahlungen wegen des Nutzungsersatzes.

Um die Rückabwicklung von Baukrediten geht es bei dem nächsten schwebenden Verfahren. Diese Fälle sind ja aufgrund der für Verbraucher günstigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in letzter Zeit keineswegs selten gewesen. Während die zivilrechtlichen Fragen weitgehend geklärt sind, steht indes die steuerrechtliche Aufarbeitung noch aus.

Bei einem Widerruf erlischt das Darlehensverhältnis rückwirkend zum Tag des Vertragsabschlusses. Der Darlehensnehmer muss die Darlehenssumme zurückzahlen und die Bank gleichzeitig die erhaltenen Zinsen und die Tilgung herausgeben. Die Ansprüche sind nicht nur zu verzinsen. Die Bank muss regelmäßig auch einen sog. Nutzungsersatz leisten. In de...