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NWB Nr. 15 vom

Umsatzsteuerliche Erleichterungen wegen des Coronavirus

Ronny Langer

Die meisten Unternehmen werden durch die Einschränkungen aufgrund des Coronavirus in schwere wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die deutsche Finanzverwaltung versucht, die Konsequenzen durch verschiedene Maßnahmen abzumildern, vor allem den Unternehmen zu Liquidität zu verhelfen. Das BMF hat dazu am (NWB TAAAH-44901) ein Schreiben veröffentlicht, auf dessen [i]BMF, Schreiben v. 19.3.2020, NWB TAAAH-44901 Basis die Landesfinanzbehörden steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus ergreifen können. Zur Beantwortung von Detailfragen hat das BMF am zusätzlich einen FAQ-Katalog herausgegeben.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Stundung der Umsatzsteuerzahllasten

[i]Zinslose Stundung der bis 31.12.2020 fälligen UmsatzsteuerzahllastenSteuerpflichtige, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, können Anträge auf zinslose Stundung der bis zum fälligen oder fällig werdenden Steuern stellen. In fast allen Bundesländern wurden auf den Formularservern der Landesfinanzbehörden bereits entsprechende Vordrucke hinterlegt, mit der die Stundung (oder die Anpassung von Steuervorauszahlungen) beantragt werden soll.

Erstattung der Son...