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BGH 11.12.2019 VIII ZR 234/18, NWB 14/2020 S. 964

Mietverhältnis | Vereinbarung über Mieterhöhung

Stimmt der Mieter einem Mieterhöhungsbegehren der Vermieterin zu, kommt dadurch eine vertragliche Vereinbarung über die begehrte Mieterhöhung zustande. Stimmt der Mieter einem Mieterhöhungsverlangen zu, das auf einer unrichtigen (zu großen) Wohnfläche beruht, liegen die Voraussetzungen einer Vertragsanpassung (vgl. § 313 Abs. 1 BGB) ungeachtet eines Kalkulationsirrtums der Parteien bezüglich der Wohnfläche nicht vor, wenn die Vermieterin die vereinbarte Mieterhöhung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Wohnfläche auch in einem gerichtlichen Mieterhöhungsverfahren (§ 558, § 558b BGB) hätte durchsetzen können. [i]Zum MietAnpG Börstinghaus, NWB 4/2019 S. 185

Anmerkung:

Der Mieter hatte mehreren Erhöhungsverlangen der Vermieterin jeweils schriftlich zugestimmt und fortan jeweils die erhöhten Mieten gezahlt. Im Ja...