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BGH 06.11.2019 XII ZB 311/18, NWB 14/2020 S. 964

Zugewinnausgleich | Darlehensverpflichtung vor der Ehe

Geht ein Ehepartner vor der Eheschließung zur Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie durch den anderen Ehepartner neben diesem eine gesamtschuldnerische Darlehensverpflichtung ein, ist bei der Bewertung der Verbindlichkeit auch im Anfangsvermögen im Zweifel davon auszugehen, dass diese im Innenverhältnis allein vom Eigentümer des Grundstücks zu tragen ist.

Anmerkung:

Im Anfangs- und Endvermögen des Eigentümers sind in diesem Fall zum jeweiligen Stichtag einheitlich der Grundstückswert als Aktivposten und die volle, noch offene Darlehensvaluta als Passivposten einzustellen. Die familienrechtliche Überlagerung des Innenverhältnisses der Ehepartner betrifft vornehmlich die Zahlung der laufenden Kreditraten und deren gesonderten Ausgleich. [i]Viefhues, NWB 11/2018 S. 712Dagegen wirkt sie sich auf die...