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BFH 03.09.2019 IX R 10/19, NWB 14/2020 S. 956

Einkommensteuer | Anforderungen an die „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ zur Vermeidung eines privaten Veräußerungsgeschäfts bei einer Wohnimmobilie

Der entschieden, werde eine Wohnimmobilie zwar binnen der Zehn-Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG veräußert, habe sie der Eigentümer aber im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt, stehe eine Vermietung an Dritte im Veräußerungsjahr der Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 Alternative 2 EStG nicht entgegen.

Einordnung:

Ein privates Veräußerungsgeschäft ist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nicht gegeben, wenn eine Wohnimmobilie entweder (1. Alternative) im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder (2. Alternative) im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wu...